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Die Versicherung vom Unfallgegner möchte mir einen Kfz-Sachverständigen schicken, muss ich das An- bzw. hinnehmen?

Die Versicherung vom Unfallgegner möchte mir einen Kfz-Sachverständigen schicken, muss ich das An- bzw. hinnehmen?

Die Versicherung vom Unfallgegner möchte mir einen Kfz-Sachverständigen schicken, muss ich das An- bzw. hinnehmen?

NEIN! Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achte auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der deine Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch die Wertminderung und der Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.

Wer entscheidet über die Reparatur Werkstatt?

Die Versicherung vom Unfallgegner möchte mir einen Kfz-Sachverständigen schicken, muss ich das An- bzw. hinnehmen?

Die Versicherung vom Unfallgegner möchte mir einen Kfz-Sachverständigen schicken, muss ich das An- bzw. hinnehmen?

Du selbst darfst dir als Geschädigter die Werkstatt, bei der du deinen Schaden repariert haben möchtest, frei aussuchen.

Muss ich den Schaden reparieren oder kann ich mir das Geld auszahlen lassen?

Die Versicherung vom Unfallgegner möchte mir einen Kfz-Sachverständigen schicken, muss ich das An- bzw. hinnehmen?

Muss ich den Schaden reparieren oder kann ich mir das Geld auszahlen lassen?

Das entscheidest du.

Wir als Sachverständige können dir den Schaden fiktivberechnen, sodass du die Reparatur deines Fahrzeugs nicht vollziehen musst oder du reparierst das Fahrzeug. Das bleibt am Ende dir überlassen.

Bei einer fiktiven Abrechnung fallen jedoch die MwSt. weg. Diese können trotzdem im Nachgang, falls du dich entscheidest doch

Das entscheidest du.

Wir als Sachverständige können dir den Schaden fiktivberechnen, sodass du die Reparatur deines Fahrzeugs nicht vollziehen musst oder du reparierst das Fahrzeug. Das bleibt am Ende dir überlassen.

Bei einer fiktiven Abrechnung fallen jedoch die MwSt. weg. Diese können trotzdem im Nachgang, falls du dich entscheidest doch zu reparieren, von der Versicherung des Unfallgegners verlangt werden.

Wo muss ich für das Gutachten hin?

Ist ein Kostenvoranschlag das selbe und reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus?

Ist ein Kostenvoranschlag das selbe und reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus?

Das entscheidest du.

Wir kommen zu dir, ob nun zu dir nach Hause, in die nächste Stadt oder ein direkt Besuch bei dir Werkstatt oder vor unserem Büro.

Ist ein Kostenvoranschlag das selbe und reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus?

Ist ein Kostenvoranschlag das selbe und reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus?

Ist ein Kostenvoranschlag das selbe und reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus?

NEIN! Verlässt sich ein Geschädigter eines Verkehrsunfalles nur auf einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, erlebt er häufig böse Überraschungen. Ein Reparaturkostenvoranschlag hat im Streitfall keine beweissichernde Funktion.

Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden dahinterliegende Teile beschädigt.

Ein Kostenvorans

NEIN! Verlässt sich ein Geschädigter eines Verkehrsunfalles nur auf einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, erlebt er häufig böse Überraschungen. Ein Reparaturkostenvoranschlag hat im Streitfall keine beweissichernde Funktion.

Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden dahinterliegende Teile beschädigt.

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt berücksichtigt auch keine eventuell eingetretene Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keinen Wiederbeschaffungswert und keinen Restwert. Das sind aber alles wichtige Faktoren, die zur Ermittlung des vollständigen Schadenersatzanspruches gegenüber des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung benötigt werden.

Daher IMMER einen Sachverständigen beauftragen.

Unfall? Was zu tun ist.

Ist ein Kostenvoranschlag das selbe und reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus?

Unfall? Was zu tun ist.

  • Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinker einschalten und dann das Warndreieck aufstellen – in einem Abstand von 50 bis 100 Metern.
  • Eine Warnweste müssen Sie im Auto haben. Und es ist sinnvoll, sie auch anzuziehen. Vor allem auf viel befahrenen Straßen und bei schlechter Sicht.
  • Leisten Sie Erste Hilfe (Vitalfunktionen prüfen, Stabile Seiten

  • Sichern Sie die Unfallstelle: Warnblinker einschalten und dann das Warndreieck aufstellen – in einem Abstand von 50 bis 100 Metern.
  • Eine Warnweste müssen Sie im Auto haben. Und es ist sinnvoll, sie auch anzuziehen. Vor allem auf viel befahrenen Straßen und bei schlechter Sicht.
  • Leisten Sie Erste Hilfe (Vitalfunktionen prüfen, Stabile Seitenlage oder Wiederbelebung), wenn nötig rufen Sie einen Krankenwagen. (Wo? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Wer ruft an?)
  • Dann sammeln Sie Beweise. Dazu gehören Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Autos.
  • Schauen Sie sich nach Zeugen um, nehmen Sie deren Personalien auf. Die Daten (Personalien, Fahrzeugdaten) des Unfallgegners auch aufnehmen
  • Mit dem Unfallgegner klären, ob die Polizei gerufen werden sollte.

Wozu brauche ich einen Kfz-Sachverständigen?

Darf ich mir einen Kfz-Sachverständigen aussuchen?

Darf ich mir einen Kfz-Sachverständigen aussuchen?

Ein freier Kfz-Sachverständiger beurteilt den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug objektiv, unabhängig und vollständig. Ein Schadengutachten wird zur Beweissicherung und juristischer Geltendmachung nach einem Verkehrsunfall benötigt. In einem Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung erforderlich sin

Ein freier Kfz-Sachverständiger beurteilt den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug objektiv, unabhängig und vollständig. Ein Schadengutachten wird zur Beweissicherung und juristischer Geltendmachung nach einem Verkehrsunfall benötigt. In einem Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung erforderlich sind, ermittelt. So wird der Reparaturumfang unter Beachtung der Vorgaben des Herstellers vollständig erfasst. Der Fahrzeugwert, die merkantile Wertminderung, der Restwert, die Nutzungsausfallentschädigung usw. werden in marktgerechter Höhe ermittelt und ausgewiesen.

Darf ich mir einen Kfz-Sachverständigen aussuchen?

Darf ich mir einen Kfz-Sachverständigen aussuchen?

Darf ich mir einen Kfz-Sachverständigen aussuchen?

JA! Wenn Du in einen Verkehrsunfall unschuldig verwickelt bist, dann hast du immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz-Gutachter/Kfz-Sachverständigen deiner Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.

Muss ich das Gutachten selber zahlen?

Darf ich mir einen Kfz-Sachverständigen aussuchen?

Muss ich das Gutachten selber zahlen?

Nein!

Als geschädigter ist das Kfz-Gutachten für dich komplett kostenfrei!

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, der vom Schädiger zu ersetzen ist.

Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels

Nein!

Als geschädigter ist das Kfz-Gutachten für dich komplett kostenfrei!

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, der vom Schädiger zu ersetzen ist.

Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, sodass Du nicht in Vorkasse treten musst.

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