NEIN! Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achte auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der deine Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch die Wertminderung und der Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.
Du selbst darfst dir als Geschädigter die Werkstatt, bei der du deinen Schaden repariert haben möchtest, frei aussuchen.
Das entscheidest du.
Wir als Sachverständige können dir den Schaden fiktivberechnen, sodass du die Reparatur deines Fahrzeugs nicht vollziehen musst oder du reparierst das Fahrzeug. Das bleibt am Ende dir überlassen.
Bei einer fiktiven Abrechnung fallen jedoch die MwSt. weg. Diese können trotzdem im Nachgang, falls du dich entscheidest doch
Das entscheidest du.
Wir als Sachverständige können dir den Schaden fiktivberechnen, sodass du die Reparatur deines Fahrzeugs nicht vollziehen musst oder du reparierst das Fahrzeug. Das bleibt am Ende dir überlassen.
Bei einer fiktiven Abrechnung fallen jedoch die MwSt. weg. Diese können trotzdem im Nachgang, falls du dich entscheidest doch zu reparieren, von der Versicherung des Unfallgegners verlangt werden.
Das entscheidest du.
Wir kommen zu dir, ob nun zu dir nach Hause, in die nächste Stadt oder ein direkt Besuch bei dir Werkstatt oder vor unserem Büro.
NEIN! Verlässt sich ein Geschädigter eines Verkehrsunfalles nur auf einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, erlebt er häufig böse Überraschungen. Ein Reparaturkostenvoranschlag hat im Streitfall keine beweissichernde Funktion.
Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden dahinterliegende Teile beschädigt.
Ein Kostenvorans
NEIN! Verlässt sich ein Geschädigter eines Verkehrsunfalles nur auf einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, erlebt er häufig böse Überraschungen. Ein Reparaturkostenvoranschlag hat im Streitfall keine beweissichernde Funktion.
Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden dahinterliegende Teile beschädigt.
Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt berücksichtigt auch keine eventuell eingetretene Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keinen Wiederbeschaffungswert und keinen Restwert. Das sind aber alles wichtige Faktoren, die zur Ermittlung des vollständigen Schadenersatzanspruches gegenüber des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung benötigt werden.
Daher IMMER einen Sachverständigen beauftragen.
Ein freier Kfz-Sachverständiger beurteilt den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug objektiv, unabhängig und vollständig. Ein Schadengutachten wird zur Beweissicherung und juristischer Geltendmachung nach einem Verkehrsunfall benötigt. In einem Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung erforderlich sin
Ein freier Kfz-Sachverständiger beurteilt den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug objektiv, unabhängig und vollständig. Ein Schadengutachten wird zur Beweissicherung und juristischer Geltendmachung nach einem Verkehrsunfall benötigt. In einem Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung erforderlich sind, ermittelt. So wird der Reparaturumfang unter Beachtung der Vorgaben des Herstellers vollständig erfasst. Der Fahrzeugwert, die merkantile Wertminderung, der Restwert, die Nutzungsausfallentschädigung usw. werden in marktgerechter Höhe ermittelt und ausgewiesen.
JA! Wenn Du in einen Verkehrsunfall unschuldig verwickelt bist, dann hast du immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz-Gutachter/Kfz-Sachverständigen deiner Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.
Nein!
Als geschädigter ist das Kfz-Gutachten für dich komplett kostenfrei!
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, der vom Schädiger zu ersetzen ist.
Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels
Nein!
Als geschädigter ist das Kfz-Gutachten für dich komplett kostenfrei!
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten des Sachverständigen. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, der vom Schädiger zu ersetzen ist.
Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, sodass Du nicht in Vorkasse treten musst.